GRÜNE fordern Lösung für die Entsorgung von Gartenabfällen

Verbrennungen müssen der Vergangenheit angehören Auch in diesem Jahr werden im Oktober Gartenabfälle verbrannt mit der Folge, dass vor allem in den dichter besiedelten Bereichen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger von der damit verbundenen Rauchentwicklung belästigt werden. Hintergrund dafür sind rechtliche Vorgaben, durch die die Verbrennung von Gartenabfällen legitimiert wird. Für die BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Landkreis und in der Stralsunder Bürgerschaft ein Unding und nicht mehr weiter zu akzeptieren.

05.10.21 –

Verbrennungen müssen der Vergangenheit angehören

 

Auch in diesem Jahr werden im Oktober Gartenabfälle verbrannt mit der Folge, dass vor allem in den dichter besiedelten Bereichen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger von der damit verbundenen Rauchentwicklung belästigt werden. Hintergrund dafür sind rechtliche Vorgaben, durch die die Verbrennung von Gartenabfällen legitimiert wird. Für die BÜNDNISGRÜNEN Fraktion im Landkreis und in der Stralsunder Bürgerschaft ein Unding und nicht mehr weiter zu akzeptieren.

 

Dazu erklärt der Vorsitzende der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion in Stralsund, Jürgen Suhr: „Die Appelle des Schweriner Umweltministeriums verfehlen ihr Ziel. Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist an strenge Vorgaben geknüpft und nur in Ausnahmefällen zulässig. Das Ministerium hat selbst darauf hingewiesen, dass das Verbrennen eigentlich grundsätzlich untersagt ist. Wir erleben jedoch oftmals, dass Bürgerinnen und Bürger die Ausnahmen vom Verbot als Regelfall sehen und missbrauchen. Die Folgen sind insbesondere für älter Menschen und Bürgerinnen und Bürger mit Atemwegserkrankungen unzumutbar. Aus unserer Sicht muss die Regelung verbindlicher und stringenter gefasst werden. In Sachsen oder Thüringen ist das Verbrennen zum Beispiel gänzlich und ohne Ausnahmen verboten."

 

Dirk Niehaus, GRÜNES Kreistagsmitglied und Vorsitzender des Umweltausschusses im Landkreis mahnt Lösungen für die Kleingärtner an: "Eigentümerinnen und Eigentümer einzelner Grundstücke haben oftmals noch die Möglichkeit die Biotonne zu nutzen oder die Gartenabfälle zum Entsorgungshof zu bringen. Für die Nutzerinnen und Nutzer in den Kleingartenanlagen gilt das zukünftig nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Magdeburg nicht mehr.

Wir sehen es als sinnvoll und notwendig an, auch hierfür Lösungen anzubieten. So wäre es sicher möglich, die Gartenabfälle einer Gartensparte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sammeln und dann über die Entsorgung abholen zu lassen. Dies würde sicher helfen und eine deutliche Entlastung bringen. In jedem Fall muss eine Lösung her, denn es ist nicht hinzunehmen, dass kranke und ältere Menschen so belastet werden. Im Übrigen führt die bisherige Lösung die lokalen Klimaschutzbemühungen ad absurdum.“

Die GRÜNEN Fraktionen werden ihre Aktivitäten in den Kommunalparlamenten fortsetzen.

 

V.i.S.d.P.: Sally Raese, Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/FR, Alter Markt 7, 18439 Stralsund

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